Das Gebäude-Elektromobilitäts­infrastruktur-Gesetz

Kurz und knapp: „Vorbereitung zur Elektromobilität ist seit dem 25.03.2021 Pflicht!“

Die Bundesregierung hat jetzt mit einem umfassenden Gesetz den Weg für die eMobility frei gemacht. Das am 25. März 2021 in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet zum Ausbau von Leistungs- und Ladeinfrastruktur an Gebäuden. Das bedeutet: Bei der Bauplanung muss die Elektromobilität in Zukunft von Anfang an mitbedacht werden.

Wir haben einige relevante Punkte aus dem GEIG Gesetz für Sie zusammengefasst:

  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen muss die Leitungsinfrastruktur berücksichtigt werden
  • Bei Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 6 Stellplätzen muss für jeden 3. Stellplatz die Leitungsinfrastruktur vorgesehen werden, ab 20 Stellplätzen muss ab 2025 ein Ladepunkt aufgebaut werden
  • Ausnahme: Nicht-Wohngebäude, die im Besitz von KMU sind und durch diese selbst genutzt werden
  • Ausnahme: Renovierung von Bestandsgebäuden, wenn die Kosten für Lade- und Leitungsinfrastruktur 7% der Gesamtrenovierungskosten übersteigen

Eine fundierte und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Umsetzungsberatung schafft die Grundlage für eine zukunftsorientierte E-Mobilität.

Wir planen und koordinieren für Sie den Aufbau Ihrer Ladeinfrastruktur. Damit steht einer raschen Inbetriebnahme von Ladesäulen und Wallboxen nichts mehr im Weg. Mit der Bundesförderung für Unternehmen oder Kommunen (KFW-Programm 441 und 439) oder der Fördermöglichkeit des Bundes für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird der Weg in die emissionsarme Mobilität sogar noch einfacher. Sprechen Sie uns an…