Planung der Instandsetzung von Bauwerken und Bauteilen aus Stahlbeton

Instandsetzungsmaßnahmen müssen in Deutschland entsprechend der Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (RiLi SIB 2001) bzw. der Technischen Regel Instandhaltung des DIBt (TR Instandhaltung) ausgeführt werden. Grundlage ist eine vorausgehende sorgfältige Ist-Zustandsfeststellung, bevor der Soll-Zustand des Bauwerks festgelegt werden kann. Die Planung der Instandsetzung muss die Vorgaben des Bauherrn unter Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

Egal, ob Sie Investorenvertreter, Verwalter von Wohneigentum oder Eigentümer einer Immobilie sind: Wir sehen die Aufgabenstellung jedes Mal aufs Neue als Herausforderung und greifen auf die Erfahrung vieler hundert voruntersuchter und im Nachgang ausgeschriebener und überwachter Projekte zurück. Die wichtigste Regel vor Festlegung der der Prüfmethodik ist für uns: kein Angebot, ohne das Sanierungsobjekt physisch in Augenschein genommen zu haben.

Das Leistungsspektrum rund um die Betoninstandhaltung von Bauteilen und Bauwerken aus Stahlbeton umfasst alle Leistungsphasen der HOAI (LP1 – 9: Grundlagenermittlung; Kostenschätzung; Entwurfsplanung; Genehmigungsplanung; Ausführungsplanung; Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung; Vergabe; Objektüberwachung; Objektbetreuung).

In der Praxis hat sich folgender Ablauf für eine fachgerechte Betoninstandhaltung bewährt:

  • Ermittlung des IST-Zustandes des Bauwerkes (umfangreiche Bauwerksuntersuchungen),
  • Vergleich des IST- mit dem SOLL-Zustand,
  • Erstellung von Instandsetzungskonzepten,
  • Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Instandsetzungsmaßnahme,
  • Vergabe der Instandsetzungsmaßnahme,
  • Überwachung der Instandsetzungsmaßnahme,
  • Durchführung der Wartungsinspektionen während der Nutzungszeit.