Sachverständigentätigkeit

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist die in Deutschland vorgesehene, öffentlich-rechtliche und gesetzlich geschützte Auszeichnung für besonders qualifizierte und vertrauenswürdige Sachverständige. Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen objektiv, unabhängig und somit besonders glaubhaft sind.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erkennt man an der gesetzlich geschützten Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt". Die Industrie- und Handelskammern verleihen den Sachverständigen einen Rundstempel und stellen einen Sachverständigenausweis aus.

Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Außer von Gerichten werden, ö.b.u.v. Sachverständige, auch gerne von Versicherungen im Zuge der Schadensregulierung beauftragt.

 

Das Bestellungsgebiet von Herrn Dr.-Ing. Ingo Schachinger umfasst die Betonschäden, Betontechnologie und Instandhaltung von Betonbauwerken.

Wir bieten Gutachten für:

  • Gerichte
  • Versicherungen & Banken
  • öffentliche Institutionen (Bauämter, Behörden)
  • Bauausführende Unternehmen
  • Investoren
  • Privatpersonen